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Gastautor: Jürgen Schmöger, Rechtsanwälte Schmöger Terpitz & Partner
Dieser Beitrag gibt einen Überblick, unter welchen Voraussetzungen schweizerische Unternehmen von deutschen Zollbehörden geprüft werden und welche Bereiche gegenwärtig den Schwerpunkt der Prüfungen darstellen. Viele schweizerische Unternehmer, die gewerblichen Handel mit Abnehmern in der EU betreiben sind von dem Umstand überrascht, dass deutsche Zollbehörden diese Geschäftstätigkeit unter gewissen Umständen prüfen dürfen und müssen. Selbstverständlich werden diese Prüfungen nicht wie innerhalb der EU vor Ort im Unternehmen durchgeführt. Die Prüfungen finden vielmehr bei der Behörde statt. Aufgrund dieses Umstands fordern die Zollbehörden eine Vielzahl von Unterlagen an, die der Zollbehörde zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden müssen, was nicht zuletzt auch mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist. (Weiter zum Beitrag im Volltext)
Zum Autor:
Bereits seit mehreren Jahren arbeiten die Rechtsanwälte Lukas Bühlmann und Jürgen Schmöger im Bereich des schweizerischen, deutschen und europäischen Zollrechts erfolgreich zusammen. Die Zusammenarbeit von Bühlmann Rechtsanwälte und Schmöger Terpitz & Partner im Bereich des Zollrechts richtet sich hauptsächlich auf die Beratung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen.
Weitere Informationen:
- BR-News: “UPDATE: Sammelverzollungen: Verlängerung der Übergangsfrist”
- BR-News: „EU-Zollrecht: Europäisches Registrierungs- und Identifikationssystem (EORI)“
- BR-News: “Kompetenz EU-Zollrecht – Schmöger Terpitz & Partner”
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Jürgen Schmöger, Schmöger Terpitz & Partner