Neue Hochhausregeln in der Stadt Zürich – Status und juristische Einordnung
Planungsrechtlicher Hintergrund: Angepasste Rahmenbedingungen für Hochhäuser Gemäss § 282 Planungs- und Baugesetz (PBG)2 gelten Bauten mit einer Höhe ab 25 Metern grundsätzlich als Hochhäuser. Die Errichtung solcher Bauten ist nur innerhalb der in der BZO festgelegten Hochhausgebiete zulässig.3 Im Rahmen der Teilrevision werden diese Hochhausgebiete punktuell erweitert, teilweise aber auch restriktiver gefasst (siehe Abbildung 1). Abbildung … Neue Hochhausregeln in der Stadt Zürich – Status und juristische Einordnung weiterlesen
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