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Neue Bestimmungen im Fernmeldebereich verbessern den Schutz und die Information von Konsumenten, wenn Mobiltelefone im Ausland verwendet werden und Mehrwertdienste (SMS- und MMS-Abos) genutzt werden. Die Änderungen sind zum 1. Juli 2010 in Kraft getreten.
Die revidierte Fernmeldedienstverordnung (FDV) sieht seit dem 1. Juli 2010 vor, dass Mobilfunkanbieter ihre Kunden beim Einwählen in ein fremdes Mobilfunknetz über die maximal anfallenden Kosten informieren müssen. Dies jeweils für Anrufe in die Schweiz, ankommende Anrufe, Anrufe vor Ort, Versand von SMS und Datenübertragung. Kunden, die keine entsprechende Information wünschen, müssen eine einfache und kostenlose Verzichtsmöglichkeit haben.
Gleichzeitig wurde auch die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) angepasst. Bereits heute müssen den Kunden die ein SMS- oder MMS-Abo für Mehrwertdienste (Push-Dienste) abschliessen, alle Informationen zu diesem Abo auf ihr Mobiltelefon gesendet werden. Wird die Annahme des Angebotes danach nicht ausdrücklich über das entsprechende Gerät bestätigt, dürfen die Anbieter keine Gebühren verrechnen. Seit dem 1. Juli 2010 muss nun auch der Code zur Deaktivierung eines Push-Dienstes in jedem SMS oder MMS mitgeteilt werden.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung und geänderte Verordnungen
- Medienmitteilung zur Änderung der Preisbekanntgabeverordnung
- Informationsblatt vom 1. Juli 2010 zur Preisbekanntgabe und Werbung für telefonische Mehrwertdienste
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann