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Schweizer Unternehmen, die mit Unternehmen in der Russland Geschäfte machen, sollten angesichts des erhöhten Risikos von Sanktionen gegen Russland im Falle eines territorialen Übergriffs auf die Ukraine ihre Geschäftsperspektiven und Verträge überprüfen und nach Möglichkeit anpassen.
I. Überblick über das aktuelle geopolitische Klima
Es ist kein Geheimnis, dass die Spannungen an der ukrainisch-russischen Grenze hoch sind. Russland glaubt, dass seine nationale Sicherheit existenziell bedroht ist, wenn die Ukraine der EU oder der NATO beitreten darf. Die Vereinigten Staaten, einige EU- und NATO-Mitglieder sind der Ansicht, dass Russland eine Invasion in der Ukraine anstrebt. Sie drohen Russland u.a. mit Wirtschaftssanktionen, falls sie ukrainisches Hoheitsgebiet betreten sollte.
II. Überblick über die aktuellen Sanktionen gegen russische Interessen und russische Gegensanktionen
Da Wirtschaftssanktionen in der Regel die Folge aussenpolitischer Entscheidungen sind, führen Staaten zahlreiche Gründe für den Erlass von Sanktionsregelungen an. Die Vereinigten Staaten haben nach verschiedenen Ereignissen, wie dem Tod des russischen Buchhalters Sergej Magnitski, der Annexion der Krim, der Einmischung in die Wahlen 2016, der Vergiftung von Sergej und Julia Skripal usw., verschiedene Sanktionen verhängt. Diese Sanktionen haben unter anderem dazu geführt, dass bestimmten Personen Reisen in die Vereinigten Staaten oder die Nutzung des US-Bankensystems untersagt wurden, dass russische Diplomaten ausgewiesen wurden, dass bestimmte Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland verboten wurden und dass die Einfuhr von Lebensmitteln verboten wurde.
Einige dieser Ereignisse haben andere Länder wie Kanada, Norwegen, Australien, das Vereinigte Königreich, Japan und die Mitglieder der Europäischen Union veranlasst, in unterschiedlichem Masse ähnliche Sanktionsregelungen zu erlassen.
Auch die Schweiz hat Massnahmen ergriffen, allerdings nur, um die Umgehung EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine zu verhindern.
Russland hat daraufhin Gegensanktionen verhängt, indem sie insbesondere bestimmten Politikern aus den USA, Kanada und der EU die Einreise in ihr Hoheitsgebiet untersagte oder ein einjähriges Embargo für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Ländern verhängte, die ähnliche Sanktionen gegen sie verhängt hatten. Russland hat auch Sanktionen gegen die Ukraine verhängt, wie etwa die Sperrung ihres Luftraums für ukrainische Flugzeuge.
III. Vorgesehene Sanktionen
Für den Fall, dass russische Militärkräfte ukrainisches Hoheitsgebiet betreten, wird erwartet, dass mehrere Staaten, allen voran die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Kanada, sowie die Länder der Europäischen Union «noch nie dagewesene» Sanktionen gegen Russland verhängen werden. Niemand weiss genau, wie diese Sanktionen aussehen könnten, aber es gibt einige Ideen, die man in Betracht ziehen könnte:
- Verbot des Zugangs zu US-Dollars und/oder Euro;
- Sperrung des Zugangs zu den internationalen Schuldenmärkten;
- Schwarze Listen von Finanzinstituten und anderen Einrichtungen;
- Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren;
- Auferlegung von Energiebeschränkungen (z. B. Nord Stream 2);
- Verbot von Flügen über hoheitlichem Luftraum; oder
- Verhängung zusätzlicher individueller Sanktionen.
Eine weitere Unbekannte ist, wie die Schweizer Behörden reagieren werden und ob sie ihre eigenen Sanktionen ändern resp. ergänzen werden, was den Entscheidungsprozess für Schweizer Unternehmen weiter erschweren wird.
Inwieweit Russland eigene Gegensanktionen gegen Unternehmen verhängen wird, die sich an die von diesen Ländern erlassenen Sanktionsregelungen halten, einschliesslich Schweizer Unternehmen, bleibt ebenso im Dunkeln.
IV. Mögliche Konsequenzen für Schweizer Unternehmen
Sanktionen sind lähmend, sowohl für die Direktbetroffenen wie auch für deren Vertragspartner, die mit solchen Direktbetroffenen zu tun haben. So würde die Einhaltung von Sanktionen Schweizer Unternehmen insbesondere daran hindern:
- ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen (z.B. als Folge der Sperrung von Bankkonten);
- Zahlungen zu erhalten (z.B. Teilnahme an ausländischen Konkursverfahren, Beschaffung von Geldern über das Bankensystem usw.);
- in den Zielgebieten befindliche Vermögenswerte abzurufen; und
- vertraglich vereinbarte Währungen einzufordern, wenn solche von Sanktionen betroffen sind (siehe Artikel 84 des Schweizerischen Obligationenrechts.
Es besteht daher ein ernsthaftes Risiko, dass Schweizer Unternehmen in Sanktionen verwickelt werden, wenn sie nicht in der Lage sind, potenzielle Sanktionen gegen ihre in Russland ansässigen Vertragspartner vorherzusehen, insbesondere wenn ihre Verträge keine Klausel zur sofortigen/frühen Beendigung im Falle von Sanktionen enthalten.