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In der Schweiz können grundsätzlich alle Verträge, Beschlüsse und die gesamte Korrespondenz eines Unternehmens rechtsgültig elektronisch signiert werden.
Sofern die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, kann auf Papier verzichtet werden. Neben einer Effizienzsteigerung erlaubt die elektronische Signatur eine einfachere, rein elektronische Ablage und führt zu mehr Rechtssicherheit. Im folgenden Fact Sheet finden Sie das Wichtigste in Kürze zur elektronischen Signatur.
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Für jegliche Fragen steht Ihnen unser MLLStart! Desk zur Verfügung.