Leitfaden Social Media und Recht

Praxis-Paper: Social Media & Recht


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„Social Media & Recht – was im Umgang mit Social Media nach deutschem und Schweizer Recht beachtet werden muss“, so das Thema eines neuen gemeinsamen Praxis-Papers von Bühlmann Rechtsanwälte und HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Der Einsatz von Social-Media-Tools ist mittlerweile fester Bestandteil von Marketing-Konzepten. Mit den neuen Möglichkeiten, die Netzwerke wie Facebook und Twitter bieten, sind bekanntermassen auch gewisse rechtliche Risiken verbunden. Das neue Praxis-Paper verschafft einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke im Umgang mit Social Media und zeigt auf, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann.

Wie bei allen anderen Online-Aktivitäten werden auch bei der Nutzung von Social Media die Landesgrenzen faktisch aufgehoben. Tweets oder Facebook-Profile sind grundsätzlich weltweit abrufbar. Unter Umständen müssen Schweizer Unternehmen, die Social Media nutzen, deshalb insbesondere auch Vorgaben aus der deutschen Rechtsordnung beachten. Entsprechendes gilt umgekehrt auch für deutsche Unternehmen.

Die blosse Abrufbarkeit im jeweiligen Nachbarstaat macht dies alleine noch nicht erforderlich. Verlangt ist ein zusätzlicher Bezug zum jeweiligen Land. in der Regel wird sich beispielsweise eine Facebook-Profilseite eines Unternehmens, das in beiden Märkten Produkte anbietet, auch an Nutzer aus beiden Ländern richten. Für das betreffende Unternehmen dürfte dieser Bezug deshalb gegeben sein. Dies gilt umso mehr, wenn eine Profilseite nachweislich über eine grosse Anzahl von Usern/Fans aus dem Nachbarstaat verfügt. Demgegenüber werden Profilseiten von Unternehmen, die im Nachbarland keine Produkte anbieten oder kaum bekannt sind, in der Regel auch nur Nutzer aus ihrem eigenen Land ansprechen. in diesem Fall dürfte es meist am erforderlichen Bezug fehlen, und die (zusätzliche) Beachtung des Rechts des Nachbarstaates wäre somit nicht erforderlich.

Vor diesem Hintergrund berücksichtigt das neue Praxis-Paper wie alle gemeinsamen Publikationen von Bühlmann Rechtsanwälte und HÄRTING Rechtsanwälte sowohl die Vorgaben des schweizerischen als auch des deutschen Rechts.

Der Leitfaden wird regelmässig aktualisiert und an die neueste Rechtsprechung angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung bieten wir Ihnen hier zum Download an.

Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten der Nutzung von Social Media in der Unternehmenspraxis finden Sie regelmässig unter News & Know-How bei E-Commerce & Internet.

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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