Die EU klärt endlich Fragen zum territorialen Anwendungsbereich der DSGVO


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Der Europäische Datenschutzausschuss hat im Rahmen seiner vierten Plenarsitzung dieses Jahres eine Richtlinie für die Interpretation des geografischen Anwendungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Diese wird zur öffentlichen Konsultation vom 23. November 2018 bis zum 18. Januar 2019 aufgelegt.

In- und ausserhalb der Europäischen Union (EU) wurde vor der Publikation dieser Richtlinie bereits viel über den extraterritorialen Anwendungsbereich spekuliert, diskutiert und geschrieben. Insbesondere hat man sich oft damit auseinandergesetzt, in welchem Ausmass Drittstaaten die Regeln der DSGVO befolgen müssen. Trotz diesen intensiven Diskussionen blieben viel Fragen offen und führten zu grossen Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich der DSGVO. Obschon der offenen Fragen in Bezug auf die Durchsetzbarkeit und Pflichten der DSGVO, haben viele Datenschutzexperten Unternehmen mit engen Verbindungen zur EU zur Umsetzung der DSGVO geraten.

Die neu veröffentlichten und lange erwarteten Richtlinien werden nun etwas Licht auf die offenen Fragestellungen werfen. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie beabsichtigt der Europäische Datenschutzausschuss insbesondere den territorialen Anwendungsbereich der DSGVO zu klären und eine entsprechende gemeinsame Auslegung sicherzustellen. Während sich die Durchsetzbarkeit weiterhin nach dem nationalen Recht der Drittstaaten richtet, enthält die neue Richtlinie, insbesondere die nachfolgenden Erläuterungen betreffend:

  • die Anwendung des Niederlassungskriterium im Zusammenhang mit Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, welche ausserhalb der EU niedergelassen sind;
  • die Anwendung des Targeting-Kriteriums im Zusammenhang mit Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, welche ausserhalb der EU niedergelassen sind;
  • die Verarbeitung an einem Ort, an dem das Recht des Mitgliedstaats aufgrund des Völkerrechts gilt; und
  • die Voraussetzungen, wann ein EU Vertreter ernannt werden muss.

Klicken Sie hier um die Richtlinien einzusehen (nur auf Englisch verfügbar).


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