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Am 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten in den Städten Winterthur und Zürich der Einführung eines Mindestlohnes zugestimmt. Vorausgesetzt, die Initiativen können auch tatsächlich umgesetzt werden, wird in den beiden Städten künftig grundsätzlich ein Mindestlohn anwendbar sein. In Winterthur soll dieser mindestens CHF 23 pro Stunde und in Zürich mindestens CHF 23.90 pro Stunde betragen. Hochgerechnet auf ein volles Arbeitspensum entspräche dies rund CHF 4’100 bis CHF 4’300 pro Monat. Insbesondere in der Stadt Zürich ist aber derzeit noch offen, ob dieser Mindestlohn tatsächlich wie geplant in Kraft treten kann.
Auf nationaler Ebene gibt es in der Schweiz keinen gesetzlich verankerten Mindestlohn. Eine entsprechende eidgenössische Volksinitiative, die einen Mindestlohn von monatlich CHF 4’000 festschreiben wollte, hat das Volk 2014 abgelehnt. Vorschriften zu Mindestlöhnen für spezifische Branchen gibt es hingegen in einzelnen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Normalarbeitsverträgen (NAV). Neben teilweise in GAV oder NAV geregelten Mindestlöhnen haben in den letzten Jahren zudem einzelne Kantone Mindestlöhne auf kantonaler Ebene eingeführt (so die Kantone Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt).
Die Schweiz kennt keinen generell anwendbaren Mindestlohn
Am 10. November 2020 wurden in der Stadt Zürich sowie auch in den Städten Winterthur und Kloten Volksinitiativen zur Regelung eines Mindestlohnes eingereicht. In Kloten haben die Stimmbürger die Initiative im Herbst 2021 abgelehnt. Anders jedoch in den Städten Zürich und Winterthur: Hier haben die Stimmbürger dem Anliegen der Initianten zur Einführung eines Mindestlohnes am 18. Juni 2023 zugestimmt.
Gemäss den angenommenen Vorlagen soll in der Stadt Winterthur künftig grundsätzlich ein Mindestlohn von CHF 23 pro Stunde gelten. In der Stadt Zürich soll der Mindestlohn künftig grundsätzlich CHF 23.90 pro Stunde betragen. Der in der Stadt Zürich angenommene Gegenvorschlag des Stadtrats sieht dabei aber auch Ausnahmen vor: So soll der Mindestlohn insbesondere für Lernende, Praktikanten und Praktikantinnen sowie unter 25-Jährige ohne Erstausbildung nicht gelten.
Inkrafttreten der Mindestlöhne ist per anfangs 2024 geplant
Geplant ist dabei, dass die Mindestlöhne nach Umsetzung der angenommenen Vorlagen per Anfang 2024 in Kraft treten sollen. Ob das aber tatsächlich so eintreffen wird, bleibt abzuwarten.
Ob die Mindestlöhne wirklich zeitnah kommen, bleibt abzuwarten
Zumindest in der Stadt Zürich hat der Gewerbeverband nämlich bereits vor der Abstimmung einen Rekurs gegen den kommunalen Mindestlohn eingereicht. Dies deshalb, da rechtlich bislang nicht geklärt ist, ob ein kommunaler Mindestlohn rechtlich überhaupt zulässig ist. In früheren Entscheiden hatte das Bundesgericht kantonale Mindestlöhne als zulässig erachtet, solange diese sozialpolitische Ziele verfolgen. Hinsichtlich kommunaler Mindestlöhne hatte das Bundesgericht diese Frage aber noch nie zu entscheiden. Zwar gab das Initiativ-Komitee im Vorfeld Rechtsgutachten zu dieser Frage in Auftrag, wobei beide Gutachten zum Schluss kamen, dass Mindestlöhne auf kommunaler Ebene zulässig seien. Solange das Verfahren gegen die angenommene Initiative aber hängig ist, dürfte es mit der tatsächlichen Einführung des Mindestlohnes – zumindest in der Stadt Zürich – noch etwas dauern.





