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Am 27. August 2025 fällte das schweizerische Bundesgericht ein neues Urteil, welches sich mit der Eignung der beauftragten Person bei einem Vorsorgeauftrag befasste (Bundesgericht, Urteil vom 27. August 2025, 5A_624/2024). Nachfolgend wird das Urteil und seine wichtigsten Erkenntnisse dargestellt.
Das Bundesgericht hielt fest, dass die Eignung eines Vorsorgebeauftragten nur zurückhaltend zu verneinen ist und dass insbesondere eine bloss mögliche Verschärfung von Familienkonflikten nicht ausreicht, um vom im Vorsorgeauftrag geäusserten Willen der betroffenen Person abzuweichen.
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