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Am 13. November 2024 fällte das schweizerische Bundesgericht ein neues Urteil, welches sich mit der Volljährigenadoption, insbesondere der Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts, befasste (Bundesgericht, Urteil vom 13. November 2024, 5A_885/2023 = BGE 151 III 153). Nachfolgend werden das Urteil, seine wichtigsten Erkenntnisse sowie die Grundlagen der Adoption dargestellt.
Das Bundesgericht hielt fest, dass bei der Erwachsenenadoption nicht allein auf ein dauerhaftes Zusammenleben unter einem Dach abzustellen ist. Entscheidend sei vielmehr, ob zwischen der adoptionswilligen Person und dem Stiefkind während dessen Minderjährigkeit eine enge familiäre und quasi-elterliche Beziehung entstanden ist, die auch im Zeitpunkt des Adoptionsgesuchs weiterhin besteht.
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