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Am 1. Januar 2023 tritt der erste Teil der Revision des schweizerischen Erbrechts in Kraft. Diese bringt teilweise substanzielle Änderungen mit sich und ist auf sämtliche Todesfälle ab 1. Januar 2023 anwendbar.
Ebenso ist das neue Recht auf alle bestehenden Testamente und Erbverträge, die unter dem bisherigen Recht, also vor 1. Januar 2023 errichtet wurden, anwendbar. Wer bereits ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat, sollte deshalb prüfen, ob Anpassungsbedarf besteht, damit künftig keine Streitigkeiten zwischen den Erben entstehen.
Bis Anfang Dezember 2022 wird in einer siebenteiligen Serie vertieft auf sämtliche Aspekte der Erbrechtsrevision eingegangen und dabei folgendes dargestellt:
Pflichtteile der Erben
Nutzniessung des Ehegatten und des eingetragenen Partners
Versicherung und gebundene Selbstvorsorge (erscheint demnächst)
Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag (erscheint demnächst)
Herabsetzung (erscheint demnächst)
Vorschlagszuweisung (erscheint demnächst)
Erbrecht und Scheidungsverfahren / Konkubinatspartner (erscheint demnächst)
Wir stehen gerne zur Verfügung, wenn
- Sie Fragen zur Erbrechtsrevision haben;
- Sie ein neues Testament oder einen neuen Erbvertrag errichten möchten, um von den neuen erbrechtlichen Vorschriften zu profitieren;
- Sie überprüfen möchten, ob Ihr bestehendes Testament oder Ihr bestehender Erbvertrag im Hinblick auf die Erbrechtsrevision angepasst werden muss
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