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Das Internet eignet sich wie kein anderes Medium zum grenzüberschreitenden Warenangebot. So erstaunt es nicht, dass viele deutsche Online-Shops und -Portale nicht nur Kunden in Deutschland bedienen, sondern Waren auch ins Ausland liefern und Leistungen an Ausländer erbringen. Weil Sprachbarrieren nicht überwunden werden müssen, geschieht dies besonders häufig ins deutschsprachige Ausland. Jedes größere deutsche Portal dürfte Bestellungen aus Österreich und der Schweiz gewohnt sein. Dies wirft die Frage auf, inwieweit neben den deutschen rechtlichen Vorgaben auch ausländisches Recht, insbesondere Schweizer Gesetze zu beachten sind. In einem neuen Beitrag, erschienen in der deutschen Zeitschrift Kommunikation&Recht (K&R 4/2010, S. 220 ff.) untersuchen Lukas Bühlmann und Dr. Martin Schirmbacher, Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte in einem ersten Teil, in welchen Fällen deutsches Recht auf Internet-Angebote aus der Schweiz und umgekehrt Schweizer Recht auf Online-Portale anzuwenden ist, die aus Deutschland angeboten werden. In einem zweiten Teil werden dann ausführlich die Anforderungen an die Werbung mit Preisen nach deutschem Recht dargestellt und die Unterschiede zum Schweizer Recht herausgearbeitet. Die K&R ist eine im Verlag Recht und Wirtschaft herausgegebene Zeitschrift, der Betriebsberater für Medien, Telekommunikation und Multimedia.
Für eine Zusammenfassung des Beitrages: RA Dr. Martin Schirmbacher, Berlin, und RA Lukas Bühlmann, LL.M., Zürich, Grenzüberschreitender E-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz am Beispiel der Preiswerbung im Internet, K&R 4/2010, S. 220 ff. Wir sind Ihnen gerne bei der Beschaffung des Aufsatzes behilflich.
Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher beraten gemeinsam grenzüberschreitend tätige Online-Portale bei der Ausgestaltung ihrer Internetpräsentationen, prüfen Online-Geschäftskonzepte und zeigen Wege zur rechtssicheren Ausgestaltung der Geschäftsidee auf.
Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Preiswerbung im Internet finden Sie unter unter «Wettbewerb & Werbung».
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann