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Beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) können ab sofort Eingaben per E-Mail rechtlich verbindlich eingereicht werden. Die elektronische Eingabe ist bis auf wenige Ausnahmen für alle Verfahren im Bereich des Patent-, Marken- und Designrechts zulässig.
Nach elektronischem Versand der Eingabe generiert das System des IGE automatisch eine Eingangsbestätigung, die dem Nachweis der Fristwahrung dient. Die Beilagen der Eingabe können ebenfall elektronisch übermittelt werden.
Für den Versand der Eingabe ist keine spezielle Software erforderlich. Zudem verzichtet das IGE neu auf die eigenhändige Unterschrift sowie auf die digitale Signatur. Zur Prüfung, ob das IGE die Eingabe korrekt und unverändert erhalten hat, können die Hashwerte und Grössen der Anhänge kontrolliert werden, beispielsweise mit dem Programm md5deep.
Für die Eingabe steht pro Schutzrechtsbereich eine spezifische E-Mail-Adresse zur Verfügung:
- Patenrecht: patent.admin@ekomm.ipi.ch
- Markenrecht: tm.admin@ekomm.ipi.ch
- Designrecht: design.admin@ekomm.ipi.ch
Rechtsgrundlage für die Einführung der elektronischen Eingabe bildet die Verordung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren. Die Nutzungsbedingungen zur elektronischen Eingabe per E-Mail an das IGE können hier heruntergeladen werden. Zu beachten ist, dass die Korrespondenz des IGE weiterhin auf Papier erfolgt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des IGE.
Ansprechpersonen: Lukas Bühlmann