Ihr Kontakt
Bekanntlich kann ein Klick im Internet genügen, um ein SMS-Abo zu lösen. Entsprechende zweifelhafte Websites werben für Gratisangebote oder Teilnahme an Wettbewerben, wobei der User lediglich seine Handynummer angeben und ok klicken muss. Nach bisher geltendem Recht hat man mit diesem Klick einen Vertrag für ein oder zwei Jahre abgeschlossen. Den Betroffenen war das kaum bewusst, denn auf der Website fand sich höchstens in versteckten AGB’s ein Hinweis auf diese Kostenfallen. Damit ist nun in der Schweiz ab dem 1.1.2010 Schluss: Der potentielle Abonnent muss ab 2010 den Vertrag per Antwort SMS bestätigen, nachdem er auf dem gleichen Weg alle Informationen zugeschickt bekommen hat. Wenn der Vertrag aber neben einem Abo- oder MMS-Service auch noch für andere Dienstleistungen gilt (z.B. Nutzung für Routenplaner, IQ-Tests) reicht weiterhin ein Klick als Vertragsbestätigung.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann