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Am 27. und 28. Januar 2025 publizierte die Eidg. Steuerverwaltung die beiden für 2025 gültigen Fassungen ihrer jährlichen Rundschreiben zu den Safe-Harbour-Zinssätzen. Die Eidg. Steuerverwaltung stellt dabei auf die 5-jährigen SWAP-Sätze und die Rendite langfristiger Anleihen in den verschiedenen Währungen ab, die Ende 2024 entgegen den Leitzinssenkungen wieder gestiegen sind. Aus diesem Grund sinken die Safe-Harbour-Zinssätze gegenüber dem Vorjahr nur für CHF-Darlehen, während sie für EUR- (2.50 %) und USD-Darlehen (4.25 %) gleichbleiben und für GBP- (4.50 %) und JPY-Darlehen (1.25 %) steigen.
Für CHF-Darlehen an nahestehende Personen beträgt der Mindestzins 2025 1.00 % (gegenüber 1.50 % in den beiden Vorjahren), soweit aus Eigenkapital refinanziert. Der Maximalzins für Darlehen von Nahestehenden, der bei Handels- und Fabrikationsunternehmen ohne Weiteres zum Abzug zugelassen wird, entspricht dem gewichteten Mittel von 3.50 % (im Vorjahr 3.75 %) für die erste CHF 1 Mio. an Darlehen von Nahestehenden und 1.75 % (im Vorjahr 2.00 %) für überschiessende Teile. Wie üblich sind auch Zinssätze jenseits dieser Safe-Harbour-Grenzen zulässig, soweit nachgewiesen wird, dass sie dem Drittvergleich standhalten.
Der standardmässige Kapitalisierungszinsfuss, den die Steuerbehörden für Unternehmensbewertungen verwenden, berechnet sich aus dem gleitenden Mittel der Marktzinsen der drei Vorjahre und hinkt damit den Zinstrends hinterher. Er ist in CHF entgegen der jüngsten Marktentwicklung gestiegen. Der Standardsatz für Bewertungen mit Bilanzstichtag ab 1.1.2024, der im Dezember 2024 publiziert wurde, liegt neu bei 8.75 % (im Vorjahr 7.75 %). Die Änderung führt zu tieferen Bewertungen von Anteilen an nichtkotierten Unternehmen.
Rundschreiben steuerlich anerkannte Zinssätze 2025 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF.
Rundschreiben steuerlich anerkannte Zinssätze 2025 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen.