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Steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Darlehen


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Am 29. und 30. Januar 2024 publizierte die Eidg. Steuerverwaltung die beiden für 2024 gültigen Fassungen ihrer jährlichen Rundschreiben zu den Safe-Harbour-Zinssätzen. Der kräftige Rückgang der langfristigen Zinsen in den grossen Währungsräumen im letzten Quartal 2023 schlägt sich auch in den Safe-Harbour-Zinssätzen für die meisten Währungen nieder. Der Satz für EUR-Darlehen sinkt auf 2.50 % (im Vorjahr 3.00 %), derjenige für GBP auf 3.75 % (im Vorjahr 5.25 %). Der JPY-Satz bleibt unverändert bei 0.50 %, der USD-Satz steigt auf 4.25 % (im Vorjahr 3.75 %).

Für CHF-Darlehen an nahestehende Personen beträgt der Mindestzins 2024 unverändert 1.50 %, soweit aus Eigenkapital refinanziert. Der Maximalzins für Darlehen von Nahestehenden, der bei Handels- und Fabrikationsunternehmen ohne Weiteres zum Abzug zugelassen wird, entspricht dem gewichteten Mittel von 3.75 % (unverändert) für die erste CHF 1 Mio. an Darlehen von Nahestehenden und 2.00 % (im Vorjahr 2.25 %) für überschiessende Teile. Wie üblich sind auch Zinssätze jenseits dieser Safe-Harbour-Grenzen zulässig, soweit nachgewiesen wird, dass sie dem Drittvergleich standhalten.

Ein wichtiger Nebenaspekt ist, dass die Verwendung unilateraler Safe-Harbour-Rates eine «Hallmark» nach der Richtlinie 2018/822 des Rats der EU («DAC 6») darstellt. Das bedeutet, dass die Verwendung der Safe-Harbour-Sätze der ESTV für grenzüberschreitende Darlehen an/von EU-Unternehmen – soweit überhaupt zulässig nach ausländischem Recht – Meldepflichten auslösen kann.

Auch der standardmässige Kapitalisierungszinsfuss, den die Steuerbehörden für Unternehmensbewertungen verwenden, hat sich erneut nach unten bewegt. Dieser Zinsfuss beruht auf dem gleitenden Mittel der Marktzinsen der drei Vorjahre. Der Standardsatz für Bewertungen mit Bilanzstichtag ab 1.1.2023, der im Dezember 2023 publiziert wurde, liegt neu bei 7.75 % (im Vorjahr 8.50 %). Die Änderung führt zu höheren Bewertungen von Anteilen an nichtkotierten Unternehmen.

Rundschreiben steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF.

Rundschreiben steuerlich anerkannte Zinssätze 2024 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen.

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