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Am Mittwoch, 16. Dezember 2015, führte Bühlmann Rechtsanwälte ein Webinar zum Thema „Verwendung von Drittcontent im Internet (Bilder, Film, Musik)“ durch.
Bilder, Videos und Musik werden jeden Tag im Internet hochgeladen, angeschaut, geteilt oder kommentiert. Diese Inhalte sind nicht frei von Rechten. Bei Drittcontent gilt es insbesondere Urheberrechte zu berücksichtigen.
Adrian Süess fasste im einstündigen Webinar die wesentlichen Punkte betreffend die Verwendung von Drittcontent (Bilder, Fotos, Texte, Videos oder Musik) im Internet und auf sozialen Medien zusammen. Zudem machte er auch kurze Ausführungen zur Provider Haftung und zum internationalen Recht im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen.
Das Webinar steht in der hier verlinkten Präsentation «Verwendung von Drittcontent im Internet (Bilder, Film, Musik)» zur Verfügung.
Wir werden Sie an dieser Stelle und über unseren Newsletter über die neue Webinar-Reihe im Jahr 2016 informieren. Bleiben Sie informiert und abonnieren Sie unsere Newsletter.
Wir freuen uns jetzt schon auf Ihre Teilnahme!
Das Team von Bühlmann Rechtsanwälte