Ihre Kontakte
Sind Sie kinderlos alleinstehend? Leben Sie kinderlos im Konkubinat? Sind Sie kinderlos verheiratet oder leben kinderlos in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnte es sein, dass dereinst Ihre Geschwister (mit)erben. Möchten Sie verhindern, dass dereinst Ihre Geschwister (mit)erben? Dann ist der Nachlass mittels Testaments oder Erbvertrag zu planen.
Nachfolgend wird das Erbrecht der Geschwister in zwei Beiträgen dargestellt. Der erste Teil des Beitrages vermittelt eine Übersicht über das gesetzliche Erbrecht der Geschwister.
Der zweite Teil des Beitrages zeigt, wie hoch der Pflichtteil einzelner Familienmitglieder ist, wie hoch entsprechend die frei verfügbare Quote ist, wenn die Familienmitglieder auf den Pflichtteil gesetzt und Geschwister vom Nachlass ausgeschlossen werden, und welche Auswirkungen die am 1. Januar 2023 in Kraft tretende Erbrechtsrevision auf die Nachlassplanung hat.