Ihr Kontakt
In der Ausgabe 4 des iBusiness Dossier vom November 2015 beantworten Lukas Bühlmann (Inhaber und Partner der Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte) und Dr. Michael Reinle (Partner der Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte) anhand von 13 Fragen & Antworten was beim E-Commerce in der Schweiz, auch im Vergleich zu Deutschland, zu beachten ist.
Viele deutsche Online-Shops verkaufen auch an Schweizer Kunden. Zudem gibt es einige deutsche Unternehmen, welche einen speziellen Online-Shop für die Schweiz betreiben. Diese Unternehmen müssen das schweizerische Recht berücksichtigen. Im Rahmen des Beitrags in der Ausgabe 4/2015 der Fachzeitschrift iBusiness Dossier werden wichtige E-Commerce Aspekte für die Schweiz anhand der 13 folgenden Fragen dargestellt:
- Geht mich als Online Shop-Anbieter in Deutschland das schweizerische Recht überhaupt etwas an?
- Muss ich schweizerisches Recht berücksichtigen, wenn ich in den AGB deutsches Recht gewählt habe?
- Muss ich bei Kunden aus der Schweiz verschiedene Plattformen für Konsumenten und Geschäftskunden anbieten?
- Sind die Transparenz- und Informationspflichten im Onlinehandel in der Schweiz auch so umfangreich wie in Deutschland und der EU?
- Darf ich in den AGB alles regeln, was ich will?
- Besteht in der Schweiz im Online-Handel ein zwingendes Widerrufsrecht?
- Muss ich bei der Darstellung der Preise und bei Preispromotionen im Online Shop zwingende Vorschriften beachten?
- Darf ich als Onlinehändler bei Kreditkartenzahlung einen Zuschlag erheben?
- Gibt es datenschutzrechtliche Besonderheiten, die ich beim E-Commerce mit Kunden aus der Schweiz besonders beachten muss?
- Stellt das schweizerische Recht bei der Verwendung von Cookies auch so hohe Anforderungen an die Information auf?
- Darf ich jede Art von Produkten an Kunden in der Schweiz verkaufen?
- Sind die Regelungen für Gewinnspiele in der Schweiz gleich wie in Deutschland?
- Was muss ich beim Versand von Newslettern beachten?
Die Antworten erläutern Lukas Bühlmann und Dr. Michael Reinle im Artikel.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann