E-Commerce Schweiz

E-Commerce in der Schweiz: Fragen und Antworten – iBusiness Ausgabe 4 vom November 2015


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In der Ausgabe 4 des iBusiness Dossier vom November 2015 beantworten Lukas Bühlmann (Inhaber und Partner der Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte) und Dr. Michael Reinle (Partner der Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte) anhand von 13 Fragen & Antworten was beim E-Commerce in der Schweiz, auch im Vergleich zu Deutschland, zu beachten ist.

Viele deutsche Online-Shops verkaufen auch an Schweizer Kunden. Zudem gibt es einige deutsche Unternehmen, welche einen speziellen Online-Shop für die Schweiz betreiben. Diese Unternehmen müssen das schweizerische Recht berücksichtigen. Im Rahmen des Beitrags in der Ausgabe 4/2015 der Fachzeitschrift iBusiness Dossier werden wichtige E-Commerce Aspekte für die Schweiz anhand der 13 folgenden Fragen dargestellt:

  1. Geht mich als Online Shop-Anbieter in Deutschland das schweizerische Recht überhaupt etwas an?
  2. Muss ich schweizerisches Recht berücksichtigen, wenn ich in den AGB deutsches Recht gewählt habe?
  3. Muss ich bei Kunden aus der Schweiz verschiedene Plattformen für Konsumenten und Geschäftskunden anbieten?
  4. Sind die Transparenz- und Informationspflichten im Onlinehandel in der Schweiz auch so umfangreich wie in Deutschland und der EU?
  5. Darf ich in den AGB alles regeln, was ich will?
  6. Besteht in der Schweiz im Online-Handel ein zwingendes Widerrufsrecht?
  7. Muss ich bei der Darstellung der Preise und bei Preispromotionen im Online Shop zwingende Vorschriften beachten?
  8. Darf ich als Onlinehändler bei Kreditkartenzahlung einen Zuschlag erheben?
  9. Gibt es datenschutzrechtliche Besonderheiten, die ich beim E-Commerce mit Kunden aus der Schweiz besonders beachten muss?
  10. Stellt das schweizerische Recht bei der Verwendung von Cookies auch so hohe Anforderungen an die Information auf?
  11. Darf ich jede Art von Produkten an Kunden in der Schweiz verkaufen?
  12. Sind die Regelungen für Gewinnspiele in der Schweiz gleich wie in Deutschland?
  13. Was muss ich beim Versand von Newslettern beachten?

Die Antworten erläutern Lukas Bühlmann und Dr. Michael Reinle im Artikel.

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Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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