Ihr Kontakt
Vom Zeitpunkt, in welchem ein Erblasser verstirbt, bis zur definitiven Erbteilung können, gerade wenn Streitigkeiten zwischen den Erben bestehen, mehrere Jahre vergehen. Wenn sich die Erben in dieser Zeit nicht auf die notwendigen Verwaltungshandlungen bezüglich der Erbschaft einigen können, und vorgängig auch kein Willensvollstrecker ernannt wurde, wird oftmals durch die zuständige Behörde auf Antrag eines Erben ein Erbenvertreter ernannt.
In einem neuen Urteil hat sich das Bundesgericht zur Thematik geäussert, ob Handlungen eines Erbenvertreters, die ungerechtfertigterweise im Interesse eines einzelnen Erben erfolgen, vorliegend im Zusammenhang mit der anrechenbaren Entschädigung für die Bewohnung eine Nachlassliegenschaft, im Rahmen eines Erbteilungsprozesses korrigiert werden können.