Ihr Kontakt
Dass Grosseltern Kontaktrechte zu ihren Enkeln einfordern, kommt öfter vor wie gedacht. Medial präsent ist derzeit Thomas Markle, der – wohl mit geringen Erfolgsaussichten – beabsichtigte, auf dem Gerichtsweg ein Besuchsrecht bei seinen Enkeln, Master Archie Harrison Mountbatten-Windsor und Miss Lilibet Diana Mountbatten-Windsor, zu erstreiten.
Streitigkeiten um das Besuchsrecht von Grosseltern bei deren Enkeln kommen in der Praxis häufig vor, besonders wenn ein Elternteil des Kindes vorverstorben ist. Oftmals geht es bei solchen Streitigkeiten darum, dass die Grosseltern den Enkeln einen Bezug zur Familie des vorverstorbenen Elternteils ermöglichen möchten, dies aber vom überlebenden Elternteil aus unterschiedlichen Gründen verhindert wird.
Nachfolgend werden die Bestimmungen zum Besuchsrecht von Dritten bei Kindern, insbesondere von Grosseltern zu den Enkeln, näher dargestellt.
Klicken Sie auf den Button um das PDF (4 Seiten) herzunterzuladen.