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In der Medienmitteilung vom 06. Juni 2014 präsentiert der Bundesrat sein Vorgehen bezüglich der Modernisierung des Urheberrechtes. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis Ende 2015 einen Entwurf ausarbeiten der sodann in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Darin sollen die Rechte und Pflichten der Kulturschaffenden, der Konsumenten und der Internetprovider gezielt an die Gegebenheiten des heutigen Internetzeitalters angepasst werden. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs sollen die Ergebnisse miteinbezogen werden, die die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) in ihren Empfehlungen vom Dezember 2013 abgegeben hat. Auch wird sich das EJPD auf die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe abstützen, die gegenwärtig generelle Abklärungen zur Verantwortlichkeit von Providern tätigt.
Mit der Urheberrechtsrevision soll die Situation der Kulturschaffenden verbessert werden, während gleichzeitig diejenige der Konsumenten nicht verschlechtert werden soll. Wie schon durch die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) vorgeschlagen, sollen Downloads zum privaten Gebrauch zulässig bleiben. Das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zur weiteren Verbreitung bleibt illegal.
Der Bundesrat plant die Internetprovider zur Bekämpfung der Internetpiraterie stärker in die Pflicht zu nehmen. Schon die AGUR12 sah in diesem Bereich teilweise gesetzgeberischen Handlungsbedarf (vgl. dazu BR-News vom 13.12.2013). So sollen Internetprovider dazu verpflichtet werden, rechtsverletzende Inhalte zu entfernen («notice and take down») und haben weiter dafür zu sorgen, dass solche Inhalte nicht wieder hochgeladen werden («stay down»).
Die AGUR12 hat in ihren Empfehlungen vorgeschlagen, dass Nutzer, die in schwerwiegender Weise gegen das Upload-Verbot verstossen, in Zukunft einen Hinweis erhalten, der sie über ihr Fehlverhalten aufklärt. Falls der fehlbare Nutzer nach dem Hinweis weiterhin in schwerwiegender Weise gegen das Recht verstösst, soll seine Identität dem Rechteinhaber gemeldet werden, damit dieser seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen kann. Diesem Vorschlag steht der Bundesrat eher kritisch gegenüber und will dazu aber weitere Abklärungen treffen.
Der Bundesrat will mit der geplanten Revision des Urheberrechts keine Kulturflatrate einführen, eine solche würde gegen internationale Verträge verstossen, wie schon die AGUR12 festgehalten hat. Geprüft werden soll jedoch, ob Mehrfachbelastungen durch die Leerträgervergütung beseitigt werden können.
Zum Schluss der Medienmitteilung weist der Bundesrat nochmals auf den aus seiner Sicht wertvollen Gehalt der AGUR12-Empfehlungen hin. Das weitere Vorgehen nach der Veröffentlichung war zeitweise unklar, jetzt hat der Bundesrat zumindest einen Fahrplan für die Urheberrechtsrevision vorgestellt. Welche neuen Regelungen am Ende in die für Ende 2015 geplante Vorlage Eingang finden werden, bleibt mit Spannung zu erwarten.
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