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Im Sommer 2010 hat Bühlmann Rechtsanwälte und HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin gemeinsam einen praxisorientierten und leicht verständlich geschriebenen Leitfaden zur Preiswerbung im E-Commerce in Deutschland und der Schweiz verfasst. Diesen Leitfaden haben wir nun aktualisiert. Insbesondere berücksichtigt er die in der Zwischenzeit ergangene umfangreiche deutsche Rechtsprechung.
Das Internet wird als grenzüberschreitender Marketingkanal immer bedeutender. Es lohnt sich daher auf einige rechtliche Probleme hinzuweisen, die vor allem im Zusammenhang mit Preisangaben beim Betreiben eines Onlineshops auftreten können.
Dieser Leitfaden soll sowohl Unternehmen, die erstmalig einen Onlineshop einrichten wollen, als auch Shop-Betreibern, die schon lange einen Onlineshop betreiben helfen, Unsicherheiten rund um die Preiswerbung auszuräumen.
Dabei ist unser Blick vor allem auf den grenzüberschreitenden Handel gerichtet. Was muss ein Unternehmen aus der Schweiz beachten, wenn es Waren und/oder Dienstleistungen auch nach Deutschland verkauft und entsprechend bewirbt? Wann muss ein deutscher Versandhändler sich auch um die Rechtslage zur Preisangabe in der Schweiz kümmern? Welche Unterschiede gibt es? Wie kann mit einer einheitlichen Preisangabe beiden Rechtsordnungen Genüge getan werden?
Wie die erste Auflage beinhaltet auch der neue Leitfaden alle relevanten, zur Zeit geltenden Regeln in den beiden Ländern, berücksichtigt insbesondere auch die neueste deutsche Rechtsprechung zu Preisvergleichern und schliesst mit einer praktischen Checkliste für alle, die Online Waren oder Dienstleistungen anbieten oder bewerben.
Der Leitfaden wird regelmässig aktualisiert, an die neueste Rechtsprechung angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung bieten wir Ihnen hier zum Download an.
Weitere Informationen zu neuesten Entscheidungen zur Preiswerbung finden Sie regelmässig unter News & Know-How bei Wettbewerb & Werbung.
Mehr zum Thema: Ausführlicher juristischer Aufsatz von Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher zur Preiswerbung im E-Commerce.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Dr. Martin Schirmbacher, Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin