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Am 29. August 2018 hat der schweizerische Bundesrat einen Vorschlag für eine erste Teilrevision des schweizerischen Erbrechts präsentiert. Zweck des Gesetzesentwurfs ist die Anpassung des Erbrechts an neue gesellschaftliche Formen des Zusammenlebens sowie die Erleichterung der Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Der Bundesrat schlägt dazu insbesondere vor, dass die Pflichtteile für Nachkommen gesenkt werden, damit ein Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann.
Damit sollen beispielsweise Lebenspartner stärker begünstigt werden können. Ebenfalls soll dadurch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtert werden.
Eine Härtefallregelung soll die faktischen Lebenspartner nach einem Todesfall vor Armut schützen.
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- Haben Sie ein Testament errichtet, aber waren damals mit den eingeschränkten Verfügungsmöglichkeiten infolge der Pflichtteile nicht zufrieden, beispielsweise weil Sie Ihren Konkubinatspartner oder Ihre Stiefkinder nicht ausreichend begünstigten konnten?
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- Möchten Sie Ihrem Ehepartner oder eingetragenen Partner die Nutzniessung an ihrem gesamten Nachlass einräumen?
- Möchten Sie wissen, wie hoch der Unterhaltsanspruch ihres faktischen Lebenspartners oder ihrer in ihrem Haushalt lebenden, aber nicht von ihnen abstammenden Kinder, an Ihrem Nachlass künftig sein könnte?
Dann können die Informationen in unserem Beitrag zur vorgesehenen Revision des Erbrechts für Sie nützlich sein.
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