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51 Jahre ist es her, seit das Stockwerkeigentum in der Schweiz gesetzlich verankert wurde. Als Alternative zum Kauf eines eigenen Haus ist es in der Schweiz mittlerweile zu einer Institution geworden. Trotzdem tauchen nach wie vor viele Fragen rund um das Stockwerkeigentum auf, welche auch immer wieder Anlass zu Streitigkeiten zwischen Stockwerkeigentümern geben.
Im Unterschied zum eigenen Haus darf ein Stockwerkeigentümer nämlich nicht tun und lassen was er will, sondern hat auf die anderen Stockwerkeigentümer Rücksicht zu nehmen – zumindest wenn das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes betroffen ist.
Dieser Q&A soll eine gute Übersicht über das Stockwerkeigentum und die Rechte und Pflichten der einzelnen Stockwerkeigentümer verschaffen und Tipps beim Kauf eines Objektes im Stockwerkeigentum geben.
Folgende Punkte haben wir für Sie im Q&A behandelt:
- Allgemeines zum Stockwerkeigentum
- Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer
- Die Organisation der Stockwerkeigentümer
- Kosten der Stockwerkeigentümer
- Der Erneuerungsfonds
- Haftung und Sicherstellung
- Auflösung der Stockwerkeigentümerschaft
- Verkauf von Stockwerkeigentum
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