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Button Gesetz Amazon

Einstweilige Verfügung gegen Amazon: Das „Buttongesetz“ gilt auch beim Abschluss zunächst kostenloser Verträge

Gastautorin: Marlene Schreiber, Härting Rechtsanwälte, Berlin

Wie das Landgericht München I mit einstweiliger Verfügung vom 11. Juni 2013 statuiert hat, besteht die Pflicht zur eindeutigen Beschriftung einer zur Bestellung im Online-Shop bereitgestellten Schaltfläche nach dem sog. „Button-Gesetz“ auch dann, wenn der zu schliessende Vertrag zunächst kostenfrei ist und erst nach Ablauf eines (Pr…

Getting The Deal Through

„Getting The Deal Through: e-Commerce 2014“: Handbuch zum E-Commerce-Recht

Im August wurde die zehnte Auflage des Praxisleitfadens „Getting The Deal Through: e-Commerce“ veröffentlicht. Er ist Teil der Reihe „Getting The Deal Through“, welche eine internationale Übersicht und Analyse verschiedener Rechtsgebiete umfasst. Im Band „e-Commerce 2014“ widmen sich Autoren aus 26 Ländern dem E-Commerce-Recht ihres jeweiligen Landes. Den Schweizer Teil steuert in der aktuellen A…

BGer: Verweis auf die AGB auf einer Website kann für eine gültige Vereinbarung eines Gerichtsstands genügen

Für die gültige Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel reicht es aus, wenn der AGB-Verwender der anderen Partei beim Vertragsschluss per E-Mail mitgeteilt hat, dass seine AGB im Internet abrufbar seien. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hatte die Frage jedoch nicht nach Schweizer Recht, sondern nach dem Lugano-Übereinkommen zu beurteilen. Dieses war massgebend, weil ein deutsches Unter…

Urheberrechtsschutz Pipi Langstrumpf

DE-BGH bestätigt Urheberrechtsschutz für literarische Figur „Pippi Langstrumpf“

Die fiktive literarische Figur „Pippi Langstrumpf“ ist urheberrechtlich geschützt. Dies hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) vor kurzem entschieden. Für den urheberrechtlichen Schutz einer literarischen Figur sei die Kombination zweier Elemente zu beurteilen: Die besonderen äusseren Merkmale und die ausgeprägten Charaktereigenschaften. Ist eine Figur für sich geschützt, ist es Dritten grundsä…


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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