CH-Zoll: Freihandelsabkommen mit Montenegro unterzeichnet


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Die Schweiz hat anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Genf ein EFTA-Freihandelsabkommen sowie ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen mit Montenegro unterzeichnet. Die Abkommen liberalisieren insbesondere den Handel mit Industrieprodukten und landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Neben der Liberalisierung des Handels enthält das EFTA-Abkommen unter anderem auch Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Handel, zur nachhaltigen Entwicklung, zum Wettbewerbsrecht und zum öffentlichen Beschaffungswesen. Die Abkommenwerden voraussichtlich am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Darüber hinaus hat die EFTA die Aufnahme von Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit drei zentralamerikanischen Staaten angekündigt: Die Verhandlungen mit Honduras, Costa Rica und Panama sollen Frühjahr 2012 aufgenommen werden. Es ist zu erwarten, dass im Laufe der Verhandlungen weitere zentralamerikanische Staaten dazustossen.

EFTA-Ministertreffen in Genf

Anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz in Genf haben die Wirtschaftsminister der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) ein Freihandelsabkommen mit Montenegro unterzeichnet. Durch das Abkommen sollen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern verstärkt und die Benachteiligungen von EFTA-Ländern auf dem montenegrinischen Markt beseitigt werden. Parallel zum EFTA-Abkommen, das insbesondere den Handel mit Industrieprodukten regelt, hat jedes EFTA-Mitglied ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen mit dem Balkanstaat abgeschlossen, in welchem der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten geregelt wird. Die Abkommen werden nach der Ratifikation durch die Vertragsparteien in Kraft treten, voraussichtlich am 1. Juli 2012.

Inhalt der Abkommen
Ab Inkrafttreten des EFTA-Freihandelsabkommens gewähren sich die Abkommenspartner gegenseitige Zollbefreiung auf Industrieprodukten. Wie üblich sind gewisse für die Landwirtschaftspolitik sensible Tarifpositionen vom Geltungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Vom Abkommen erfasst sind jedoch Fische und andere Meeresprodukte (HS-Kapitel 03). Auf diesen gewähren die EFTA-Staaten Montenegro vollständige Zollfreiheit. Je nach Sensibilität der Produkte baut auch Montenegro die Zollbelastungen auf den genannten Produkten ab, die EFTA-Staaten gewähren Montenegro dafür jedoch Übergangsfristen von bis zu sieben Jahren. Dies führt dazu, dass im genannten Bereich erst ab dem 1. Januar 2018 vollumfängliche Zollfreiheit herrscht. Die Zölle auf verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wird Montenegro per 1. Januar 2015 aufheben. Ab diesem Datum werden somit sämtliche verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte mit Ursprung in einem EFTA-Staat zollfreien Zugang zum montenegrinischen Markt haben.

Neben dem EFTA-Freihandelsabkommen hat die Schweiz ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen mit Montenegro unterzeichnet. Dieses betrifft hautpsächlich den Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Die Schweiz gewährt unter anderem montenegrinischen Süssweinen und Oliven zollfreien Zugang zum schweizerischen Markt. Auf der Seite Montenegros werden unter anderem die Zollabgaben auf Fleisch, Rahm und Wurstwaren gesenkt oder vollständig aufgehoben. Die Ursprungsregeln beider Abkommen entsprechen den bekannten Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Die diagonale Pan-Euro-Med-Kumulation ist bis auf weiteres allerdings noch nicht möglich.

Neben den genannten zollrechtlichen Bestimmungen enthält das Freihandelsabkommen unter anderem auch Bestimmungen über das geistige Eigentum, den Handel und die nachhaltige Entwicklung (z.B. Arbeits- und Umweltstandards), das Wettbewerbsrecht und das öffentliche Beschaffungswesen.

Bedeutung des Handelspartners Montenegro
Das neue Freihandelsabkommen ist Bestandteil des Bemühungen der EFTA, die Westbalkanregion wirtschaftlich zu stärken. Montenegro ist nach KroatienSerbienMazedonien und Albanien das fünfte Land dieser Region, das mit der EFTA ein Freihandelsabkommen abschliesst. Mit Bosnien-Herzegowina verhandelt die EFTA zur Zeit noch über ein mögliches Freihandelsabkommen. Diese Verhandlungen sollen jedoch demnächst abgeschlossen werden (vgl. EFTA-Pressemitteilung vom 23. Oktober 2011).

Bisher ist der erst seit dem Jahr 2006 unabhängige Staat Montenegro als Handelspartner für die Schweiz noch von kleiner Bedeutung. Zwar betrugen die Schweizer Ausfuhren nach Montenegro im Jahr 2010 rund 14 Mio. Franken, die Importe in die Schweiz allerdings lediglich 300’000 Franken. Exportiert wurden hauptsächlich pharmazeutische Erzeugnisse (65 % aller Exporte), während bei der Einfuhr Landwirtschaftsprodukte und Keramikwaren rund 90 % der Einfuhren ausmachten. Auch in Sachen Direktinvestitionen ist die Präsenz der Schweiz in Montenegro gemäss Aussage des SECO bisher noch sehr tief. Das Freihandelsabkommen soll die Rahmenbedingungen liefern, diese Zahlen zu verbessern.

Verhandlungen mit weiteren möglichen Freihandelspartnern
Neben Montenegro werden wohl demnächst weitere Länder in die Runde der EFTA-Freihandelspartner aufgenommen. Die EFTA hat angekündigt, dass sie im Frühjahr 2012 Verhandlungen mit drei zentralamerikanischen Ländern (Panama, Costa Rica und Honduras) aufnehmen wird. Sie geht davon aus, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt weitere Staaten an den Verhandlungen beteiligen werden, darunter El Salvador, Guatemala und Nicaragua. Die EFTA geht damit ihren Weg konsequent weiter und baut ihr Netz der Freihandelsabkommen weiter aus (vgl. dazu unseren Beitrag vom 22. Juni 2011).

UPDATE: Der Bundesrat hat am 26. Juli 2012 bekannt gegeben, dass das Freihandelsabkommen EFTA-Montenegro sowie das bilaterale Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Montenegro am 1. September 2012 in Kraft treten werden. Weitere Informationen sind im Zirkular D.30 der Eidgenössischen Zollverwaltung vom 27. August 2012 zu finden.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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