Weitere News | BVGer

BVGer: Threema gilt als Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste im Sinne des BÜPF

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich kürzlich mit der Frage auseinandergesetzt, wie Over-The-Top-Dienste aus Sicht des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zu qualifizieren sind. Auslöser dafür war eine Beschwerde der Anbieterin der Telefonie- und Instant-Messaging-App Threema gegen eine Verfügung des «Dienst ÜPF». Der Dienst ÜPF verlangte von Threema …

Helsana App Datenbearbeitung ungültig Einwilligung

BVGer: Ungültige Einwilligung für Datenbearbeitungen rund um Bonus-App «Helsana+»

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich kürzlich mit einzelnen Datenbearbeitungen der Helsana Zusatzversicherungen AG im Rahmen des App-gestützten Bonusprogramms «Helsana+» auseinandergesetzt. Zur Berechnung der Boni sowie zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung mussten die Nutzer einem Abgleich ihrer Daten mit denjenigen der Helsana-Grundversicherung zustimmen. Auf die hierfür erforderliche Date…

Auskunftsgesuche Löschungsgesuche

Datenschutzrecht: BVGer verpflichtet Marketing-Agentur zur Beantwortung von Auskunfts- und Löschungsgesuchen

In einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird eine Marketing-Agentur verpflichtet, die bei ihr eingegangenen Auskunfts- und Löschungsbegehren betreffend weitergegebenen Adressdaten zu beantworten. Die Agentur befolgte eine entsprechende Empfehlung nicht hinreichend, woraufhin der EDÖB Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhob. Das BVGer hat die Klage gutgeheissen und den Verwaltung…

ipad

BVGer: «IPAD MINI» ist in der Schweiz als Marke einzutragen

Am 28. März 2013 hat Apple die Zeichenfolge «IPAD MINI» als Marke international registrieren lassen. Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) verweigerte allerdings die Schutzausdehnung auf die Schweiz. Begründet hat es seinen Entscheid damit, dass «IPAD MINI» die Unterscheidungskraft fehle und eine Eintragung deshalb nach Art. 2 lit. a MSchG (Markenschutzgesetz) ausgeschlossen se…

Pay TV Swisscom WEKO

Kartellrecht: WEKO büsst Swisscom wegen Marktmacht-Missbrauch bei Live-Sport-Übertragungen im Pay-TV

Nach mehr als dreijähriger Untersuchung steht fest, was bereits seit vergangenem September zu vermuten war: die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) sanktioniert den Swisscom-Konzern für den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung bei der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV. Unterdessen hat die Swiss Football League (SFL) den Zuschlag für die Rechte TV-Rechte ab der Saisons 2017/18 erte…


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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