Weitere News | WEKO

WEKO Wechselkursvorteile

Nichtweitergabe von Wechselkursvorteilen im Detailhandel: WEKO stellt kartellrechtliche Vorabklärung ein

Vor kurzem hat die WEKO den Bericht zu einer kartellrechtlichen Vorabklärung veröffentlicht, die Jahr 2012 im Zusammenhang mit dem starken Schweizer Franken eingeleitet wurde. In der Vorabklärung untersuchte das Sekretariat der WEKO, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass im schweizerischen Detailhandel Währungsvorteile aufgrund von kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen nicht an die Konsumenten w…

Zivilrechtlicher Schutz Nicht amortisierte Investitionen in Vertragshändler

Zivilrechtlicher Schutz von nicht-amortisierten Investitionen in Vertragshändler- und Franchiseverträgen

In vielen Branchen verlangen die Hersteller von den Mitgliedern ihres Vertriebssystems nicht nur anlässlich des Systembeitritts, sondern auch im Verlauf der Vertragsbeziehung, erhebliche Investitionen. Diese sind dabei zu einem wesentlichen Teil auf das jeweilige Produkt zugeschnitten und daher ausserhalb der Vertragsbeziehung oftmals nicht mehr nutzbar oder nur noch von geringem Wert. Sofern die…

XBorder

RÜCKBLICK: #XBorder13 – Trends im E-Commerce Cross Border in Zürich & Berlin – Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel

#XBorder13 – Trends im E-Commerce Cross Border in Zürich und Berlin

Am 21. August und 3. September 2013 führten wir vor ganz hervorragendem Publikum in Zürich bzw. Berlin zwei Vortragsveranstaltungen von Bühlmann Rechtsanwälte AG und HÄRTING Rechtsanwälte zum Thema „Trends im E-Commerce Cross Border“ durch. Im Fokus stand diesmal die Zulässigkeit von Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel.

WEKO lehnt Lieferreduktion von Uhrwerken und Assortiments der Swatch Group ab

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat Mitte Juli entschieden, eine zwischen ihrem Sekretariat und der Swatch Group abgeschlossene einvernehmliche Regelung nicht zu genehmigen. Folge dieser für die Konkurrenz erfreulichen Nicht-Genehmigung ist, dass Swatch nicht wie geplant eine stufenweise Reduktion von mechanischen Uhrwerken und sog. Assortiments an andere Uhrenhersteller vornehmen kann. Die Swat…


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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