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Bis zum 17. Februar 2023 läuft ein Vernehmlassungsverfahren über eine mögliche Revision (Vorentwurf) des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG, SR 702), mit der die Bedingungen für den Ausbau, den Umbau oder den Wiederaufbau von Gebäuden, die unter dem alten Recht, d.h. vor dem 11. März 2012, errichtet wurden, in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 %1 gelockert werden sollen.
Nur Art. 11 LRS ist von diesem Vorentwurf betroffen, andere Artikel des Gesetzes oder der Verordnung sind nicht betroffen.
Wenn diese Revision des LRS angenommen wird, ist dies eine gute Nachricht für die Eigentümer der Gebäude, die von der geplanten gesetzlichen Lockerung betroffen sind, da sie mehr Spielraum für Änderungen an ihren Immobilien haben werden.
Für eine ausführliche Darstellung der geplanten Änderungen siehe unseren vollständigen Artikel.
1 Um zu überprüfen, ob eine Gemeinde den restriktiven Bestimmungen des LRS unterliegt oder nicht, klicken Sie hier.