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Typefaces
Schriftarten sind allgegenwärtig – auf Websites, in Apps, auf Verpackungen und in Marketingmaterialien. Doch was viele Unternehmen unterschätzen: Vor allem die Nutzung von Fonts im elektronischen Bereich begründet erhebliche rechtliche Risiken.
Immer häufiger werden Unternehmen in der Schweiz und in Deutschland mit hohen Lizenzforderungen von Font-Foundaries konfrontiert, welche zum Teil das Internet systematisch und automatisiert nach Lizenzverstössen absuchen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Problematik und umreisst die drängendsten Rechtsfragen.
Überraschung durch Lizenzforderungen
In den vergangenen Jahren hat sich die Durchsetzungspraxis grosser Font-Anbieter massiv intensiviert. Im Zentrum steht dabei Monotype, der weltgrösste Anbieter von Font-Software und Inhaber zahlreicher bekannter Schriftarten wie Helvetica, Times New Roman und Futura. Das Unternehmen, das 2019 vom Private-Equity-Investor HGGC übernommen wurde, hat durch eine Vielzahl von Akquisitionen (u.a. Linotype, Hoefler & Co., FontShop International, ITC und zahlreiche weitere Foundries) ein beispielloses Portfolio an Schriften aufgebaut.
Vor allem grosse Konzernunternehmen werden gestützt auf automatisierte Analyseberichte angeschrieben und ihnen wird die unlizenzierte Nutzung bestimmter Fonts vorgeworfen. Die damit geltend gemachten Nachlizenzierungsforderungen können sich dabei auf erhebliche Beträge belaufen. Diese Forderungen kommen für viele Unternehmen oft überraschend, umso mehr, wenn für entsprechende Fonts zuvor ein Lizenzvertrag abgeschlossen worden war und der Umfang der bestehenden Lizenz unwissentlich überschritten wurde oder der Inhaber der geltend gemachten Rechte gewechselt hat. Vor allem im letzteren Fall kann es sodann auch zu einer drastisch erhöhten Lizenzforderung kommen.
Die rechtlichen Kernfragen: Mehr offen als geklärt
Die juristische Beurteilung von Forderungen im Zusammenhang mit Fontnutzung ist keineswegs trivial und erfordert ein Verständnis der Darstellung von Typefaces an der Schnittstelle von Marketing, IT und Recht. Hinsichtlich der Terminologie wird mit Typeface das gestalterische Design einer Schrift bezeichnet und beschreibt damit das Aussehen der Buchstaben, Zahlen und Zeichen als visuelles Konzept. Ein Font ist die konkrete technische Umsetzung eines Typefaces, traditionell als Satzschrift aus Metall oder Holz, heute meist als digitale Schriftdatei.
Die sich bietende Angriffsfläche für Foundaries wie Monotype ist meist die Verwendung von Fontsoftware durch eine unbeholfene Erstellung von Websites und Apps. Dabei weichen Marketingschaffende projektbezogen oft – bewusst oder unbewusst – von Corporate Identity Vorgaben ab. Die Darstellung entsprechender Typefaces erfordert die Einbettung von Font-Dateien im Code der Website oder Apps, welche sodann von aussen ohne weiteres erkennbar sind. Umso unnötiger ist die Einbettung bestimmter Fonts in den Website-Code, wenn diese (oft von den Programmierern) nur als sog. Fall-Backs verwendet werden, d.h. lediglich ersatzweise, wenn der primär definierte Font aus technischen Gründen nicht dargestellt werden kann.
Traditionell wird ein urheberrechtlicher Schutz von Schriftarten – also dem visuellen Erscheinungsbild der Buchstaben – weitgehend verneint. Auch nach der Praxis des U.S. Copyright Office bestehen grundsätzlich keine Urheberrechte an Typeface Designs. In Europa ist die Lage differenzierter: Während der deutsche Bundesgerichtshof bereits 1958 in der «Candida»-Entscheidung einen grundsätzlichen Schutz für besonders originelle Schriftarten anerkannte, ist die Schwelle in der Praxis nach wie vor hoch. Das französische Tribunal judiciaire de Paris erkannte 2023 die Schrift «Le Monde Journal» zwar als urheberrechtlich geschütztes Werk an, verneinte aber die Verletzung durch eine andere Schrift, weil deren Gesamteindruck hinreichend abweiche.
Vom Schutz der Schrift selbst zu unterscheiden ist die Frage, ob Fonts als Computerprogramme urheberrechtlich geschützt sein können. Dies wird grundsätzlich bejaht, sofern die Dateien hinreichende Steuerungsbefehle enthalten, wovon im Allgemeinen ausgegangen werden kann. In Deutschland bestätigte das LG Köln im Jahr 2000 den Schutz von Font-Software als Computerprogramm.
Selbst wenn ein urheberrechtlicher Schutz besteht, stellt sich die Frage, welche Nutzungshandlungen tatsächlich von der erworbenen Lizenz gedeckt sind. Die Lizenzmodelle von grossen Foundaries wie Monotype sind komplex und umfassen typischerweise separate Rechte für Desktop-, Web-, App- und Server-Nutzung, sind zeitlich begrenzt und gelten für bestimmte Zugriffszahlen. Oft sind sich Unternehmen aber gar nicht bewusst, welche Fonts in ihrem Unternehmen zum Einsatz gelangen und ob die bestehenden Lizenzen die effektive Nutzung abdecken.
Da Monotype seinen Sitz in den USA hat und in Font-Lizenzverträgen regelmässig US-Recht und ein US-Gerichtsstand vereinbart wird, besteht im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen auch für europäische Unternehmen die Gefahr, vor einem US-Gericht zu landen.
Umgang mit Nachvergütungsforderungen
Sobald eine Nachvergütungsforderung eingeht, stellt weder blindes Bezahlen noch blosses Ignorieren der Forderungen eine angemessene Reaktion dar. Da insbesondere solche Nachvergütungsforderungen aus dem Hause Monotype selten mit einer rechtlichen Begründung versehen sind, verhilft ein fundiertes Verständnis der sich stellenden Rechtsfragen zu einer guten Verhandlungsposition, die es sich lohnt einzunehmen.
Diese und weitere Fragen werden wir am 2nd Swiss Design Forum am 5. November 2026 vertiefen. Die Veranstaltung mit dem Titel «Protection and Licensing of Fonts and Typefaces» bringt Experten aus Recht, Design und Unternehmenspraxis zusammen. Expertengäste aus der Praxis von Jung von Matt und Swiss Typefaces werden ihre Perspektiven an der Schnittstelle von Design und Marketing teilen.




