Weitere 13 Artikel von Philippe Prost

Illegale Bauten ausserhalb der Bauzone und Wiederinstandsetzung: Private Interessen lassen das Bundesgericht kalt

Bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone erlaubt das Bundesrecht den zuständigen Verwaltungsbehörden, dem Eigentümer eine Wiederherstellungsanordnung bzw. eine Abrissanordnung zuzustellen. Eine solche Instandsetzung, die eine Einschränkung des durch die Bundesverfassung garantierten Eigentumsrechts darstellt (Art. 26 Abs. 1 Bundesverfassung), ist jedoch nur dann rechtmässig, wenn der Grundsatz…

Auf dem Weg zu einer möglichen Lockerung der Lex Weber für die Modernisierung von Gebäuden, die nach altem Recht errichtet wurden?

An ihrer Sitzung vom 21. Mai 2021 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, auf die parlamentarische Initiative Nr. 20.456 «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben«, eingereicht im Nationalrat am 19. Juni 2020 von Herrn Martin …

Architektenvertrag: Verlust des Honoraranspruchs bei unbrauchbaren Leistungen

Im Laufe des vergangenen Jahres hatte das Bundegericht mehrfach über das Schicksal des dem Beauftragten zustehenden Honoraranspruchs bei Nichterfüllung des Vertrages zu entscheiden. So hat sich das Bundesgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urteil des BGer 4A_534/2019 vom 13. Oktober 2020) mit der Frage des Schicksals des Architektenhonorars im Falle einer für den Auftraggeber nutzlosen, mang…

Lex Koller: Klärung des Begriffs der Betriebsstätte bei einem Gebäude, das aus Gewerbe- und Wohnflächen besteht

Anlässlich zweier kürzlich ergangener Entscheide, nämlich Urteil BGer 2C_639/2019 vom 10. Juli 2020, das ein Projekt zur Aufstockung eines Gewerbegebäudes zur Schaffung von Wohneinheiten betrifft, und Urteil BGer 2C_589/2020 vom 22. März 2021, das zur amtlichen Publikation vorgesehen ist und ein Projekt zum Bau von Wohnungen für das Personal eines vom Antragsteller betriebenen Hotels auf einem Na…


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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