Bentley Markenstreit

Weitere 15 Artikel von Peter Schramm

Abmahnungen vorbeugen – ab 1. Februar 2017 neue Hinweispflichten für kommerzielle Websites und AGB in Deutschland!

Seit April 2016 gilt in Deutschland das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen. Nach diesem Gesetz muss ab dem 1. Februar 2017 jedes Unternehmen, das eine Internetseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, auf seiner Website informieren, ob und wenn ja in welcher Weise es an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren teilnimmt. Zwar ist kein …

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Beitritt der USA und Japan zum Haager System: Internationaler Designschutz gewinnt erheblich an Bedeutung

Was lange angekündigt und von Rechtsexperten im internationalen Spektrum mit Spannung erwartet wurde, haben Japan und die USA nunmehr in die Tat umgesetzt. Sie sind mit Wirksamkeit zum 13. Mai 2015 dem Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Haager Abkommen) beigetreten.

Dadurch wird es künftig möglich sein, mit einer einzigen Designregistrierung bei…

Neue Praxis auf EU-Ebene bei schwarz-weissen Marken: Auswirkungen auf die rechtserhaltende Benutzung

Die im Frühjahr 2014 veröffentlichte gemeinsame Mitteilung der Markenämter der EU-Staaten und des EU-Gemeinschaftsmarkenamtes zum „Schutzbereich von Marken, die in schwarz-weiss oder in Graustufen eingetragen sind“ sorgt für Verunsicherung bei den Markeninhabern.

In der Schweiz wird eine eingetragene Marke auch dann rechtserhaltend benutzt, wenn die Marke in einer von der Eintragung nicht wese…

Der Fall „Geburtstagszug“ – Stärkung des urheberrechtlichen Designschutzes in Deutschland

Mit dem Urteil „Geburtstagszug“ vom 13. November 2013 (Aktenzeichen I ZR 143/12) vollzieht der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) eine historische Praxisänderung bei der Beurteilung der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Produktgestaltungen bzw. den sogenannten Werken der angewandten Kunst. Er nimmt Abschied von der seit Jahrzehnten angewandten „Stufentheorie“, die besonders hohe Anforderungen an Wer…


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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