Weitere News | Immobilien & Bauwesen

LEGAL UPDATE REAL ESTATE 2/2017 – Aktuelle Entwicklungen für die Immobilienbranche

1. Planungs- und Baurecht: Vernehmlassung zur Revision des Zürcher PBG
Die Zürcher Baudirektion hat am 12. Mai 2017 eine Revision des Zürcher Planungs- und Baugesetzes (PBG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision sieht neue Regeln zur Überbauung des urbanen Uferbereichs vor. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage soll künftig jede Seegemeinde eine sog. Uferbereichsplanung entwerfen, die ihre B…

LEGAL UPDATE REAL ESTATE 2/2016 – Aktuelle Entwicklungen für die Immobilienbranche

1. Moratorium zur Ausweitung der Bauzonen
Das Bundesgericht hat am 26. Mai 2016 zum ersten Mal über einen Fall betreffend Moratorium zur Ausweitung der Bauzonen in den Kantonen entschieden. Auf Beschwerde des Bundesamts für Raumentwicklung hat das Bundesgericht an einer öffentlichen Sitzung die Neueinzonung von Gewerbeland in der Waadtländer Gemeinde Orbe aufgehoben. Die Einzonung hätte mitunter…

LEGAL UPDATE REAL ESTATE 1/2016 – Aktuelle Entwicklungen für die Immobilienbranche

1. Umweltrecht
1.1 Revision der Technischen Verordnung über Abfälle per 1. Januar 2016
Die Technische Verordnung über Abfälle regelt die Entsorgung von Abfällen. Um den Anforderungen an eine moderne Abfallpolitik zu entsprechen, wurde die Technische Verordnung über Abfälle total revidiert und unter der Bezeichnung „Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen“ (VVEA) per 1. Ja…

Kündigung im Mietrecht: Fristbeginn für die Einreichung eines Anfechtungs- oder Erstreckungsbegehrens / Verwendung eines veralteten Formulars

Die 30-tägige Frist für die Einreichung eines Anfechtungs- oder Erstreckungsbegehrens des Mieters nach erfolgter Kündigung beginnt mit dem Empfang der Kündigung zu laufen (Art. 273 Abs. 1 und 2 OR). Massgeblich für den Fristbeginn ist, wann der Mieter das eingeschrieben versandte Kündigungsschreiben gemäss Abholungseinladung erstmals bei der Poststelle hätte abholen können (BGE 140 III 244 vom 19…


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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