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In der Pressemitteilung vom 16. Juli 2014 bestätigt die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Praxis im Online-Handel. Mit Verfügung vom 30. Juni 2014 stellte die WEKO ihre Untersuchung gegen die Jura Elektroapparate AG (Jura) ein und willigte einer einvernehmlichen Regelung zu, wonach Jura sich verpflichtet, ihren Vertriebspartnern den Online-Verkauf prinzipiell zu gestatten. Die Verfügung liegt noch nicht im Volltext vor.
Ausschlaggebend für die Untersuchung der WEKO war eine Abrede zwischen Jura und ihren Vertriebspartnern, wonach diese einwilligten auf den Online-Handel zu verzichten. In der einvernehmlichen Regelung hat sich Jura nun dazu verpflichtet, den zum selektiven Vertrieb zugelassenen Wiederverkäufern den Verkauf ihrer Kaffeemaschinen über Online-Shops prinzipiell zu gestatten. Laut der Medienmitteilung der WEKO erfolgte die einvernehmliche Lösung in Anlehnung an den Entscheid Electrolux AG/V-Zug AG (siehe dazu BR-News vom 11. Juli 2011).
Im damaligen Entscheid kam die WEKO zum Schluss, dass die Vermutungstatbestände von Art. 5 Abs. 4 KG nicht erfüllt sind und somit keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs vorliegt. Daraufhin wurde weiter geprüft ob mit dem Online-Verkaufsverbot allenfalls eine unzulässige erhebliche Wettbewerbsbeschränkung nach Art. 5 Abs. 1 KG vorliegt. Eine solche kann, anders als die wettbewerbsbeseitigenden Tatbestände von Art. 5 Abs. 3 und 4 KG, durch Gründe der Effizienz gerechtfertigt werden. Die WEKO liess damals die Argumente von Electrolux AG/V-Zug AG, beim Verbot handle es sich um eine Massnahme gegen Trittbrettfahrer die sich im Fachhandel informieren und dann online günstiger einkaufen, nicht durchgehen. Der umgekehrte Fall, in dem sich Kunden zuerst online informieren um dann stationär einzukaufen sei ähnlich häufig, die Massnahme insofern nicht aus Gründen der Effizienz zu rechtfertigen.
Ob die Argumentation im jüngsten Beschluss im Zusammenhang mit Jura ähnlich verläuft, ist aufgrund des Hinweises in der Medienmitteilung der WEKO anzunehmen. Bis auf Weiteres ist die Veröffentlichung der Verfügung im Volltext abzuwarten.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung WEKO vom 16. Juli 2014
- BR-News vom 8. September 2011: «WEKO-Verfügung zu Beschränkungen des Internetvertriebs von Haushaltsgeräten veröffentlicht»
- BR-News: «WEKO untersucht Behinderung von Online-Shops«
- Schweizerisches Kartellgesetz
- Vertikalbekanntmachung
- BR-News: «WEKO veröffentlicht definitive Fassung der neuen Vertikalbekanntmachung»
- BR-News: «WEKO: Revision der CH-Vertikalbekanntmachung»
- BR-News: «EU – Neue Wettbewerbsregeln für vertikale Vereinbarungen»
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann