Bundesrat lehnt den Ausschluss der Lebensmittel vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip» ab


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In seiner Stellungnahme vom 21.01.2015 zu Handen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates empfiehlt der Bundesrat, die parlamentarische Initiative „Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen“ abzulehnen.

Das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“

Das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ wurde in der Schweiz am 1. Juli 2010 im Rahmen der Teilrevision des THG eingeführt. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, nach EU-Vorschriften produzierte Produkte in der Schweiz unverändert auf den Markt bringen zu können. Dies setzt allerdings eine zusätzliche Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen voraus.

Annahme der parlamentarischen Initiative durch die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat

Die parlamentarische Initiative „Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen“, welche den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips mittels Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verlangt, wurde von den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte angenommen (vgl. BR-News vom 7. Juli 2014). Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder begründete ihre Forderung mit einer, ihrer Ansicht, nach durch die Einführung des „Cassis-de-Dijon-Prinzips“ bewirkten Untergrabung der hohen Schweizer Qualitäts- und Produktionsstandards im Lebensmittelbereich.

Bundesrat betont Wichtigkeit des „Cassis-de-Dijon-Prinzips“

Der Bundesrat hingegen lehnt die Initiative in seiner Stellungnahme ab, da er das bestehende Bewilligungssystem als ausreichend erachtet, um den hohen schweizerischen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.

Er misst dem „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ überdies als Massnahme zum Abbau technischer Handelshemmnisse grosse Bedeutung bei. So fördere es den Wettkampf und trage zur Bekämpfung der „Hochpreisinsel Schweiz“ bei. Ausserdem würde ein Verzicht auf das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ bei Lebensmitteln dem ohnehin boomenden Einkaufstourismus weiter Auftrieb gewähren. Diese Haltung der Initiative gegenüber spiegelte sich denn auch in der Vernehmlassung wider, wo sie überwiegend abgelehnt wurde.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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