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Das geltende Schweizer Recht verbietet, Glücksspiele im Internet anzubieten. Mitte Februar hat der Bundesrat die Eckwerte der künftigen Geldspielgesetzgebung festgelegt. Er sieht dabei unter anderem vor, dass Geldspiele im Internet (z.B. Online-Poker) neu unter gewissen Voraussetzungen zulässig sein sollen. Einen ersten Gesetzesentwurf und die Eröffnung der Vernehmlassung zu einem neuen Geldspielgesetz stellt der Bundesrat für die zweite Jahreshälfte 2013 in Aussicht.
Geltende Rechtslage: Internet-Glücksspiele verboten
Nach geltender Rechtslage ist in der Schweiz die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen verboten (Art. 5 Spielbankengesetz (SBG)). Darunter fällt insbesondere die Durchführung von Geldspielen im Internet. Der Betrieb eines Internet-Casinos ist nach geltendem Recht in der Schweiz deshalb nicht zulässig. Faktisch kann das Verbot heute aber nicht mehr durchgesetzt werden, da grundsätzlich jeder Internetnutzer Zugang zu ausländischen Online-Casinos hat, die unter Umständen weniger strengen oder gar keinen Regeln unterstehen. Der Bundesrat plant unter anderem aus diesem Grund, das Verbot in naher Zukunft zu lockern (vgl. dazu BR-News vom 22. April 2009).
Internet-Glücksspiele sollen neu zulässig sein
Mitte Februar 2013 hat der Bundesrat die Eckwerte der künftigen Geldspielgesetzgebung festgelegt. Die geplanten Änderungen gehen zurück auf den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“, der vor rund einem Jahr von Volk und Ständen angenommen wurde. Damit wurde nach Ansicht des Bundesrats eine gute Grundlage für Anpassungen der Gesetzgebung im Online-Geldspielbereich geschaffen (vgl. BR-News vom 10. Oktober 2011)
Vorgesehen ist unter anderem, dass das Verbot von Online-Casinospielen gelockert wird und Geldspiele somit neu auch im Internet angeboten werden dürfen. Für die Anbieter von Online-Casinospielen sollen grundsätzlich die gleichen Anforderungen gelten wie für Anbieter ausserhalb des Internets. Namentlich sollen die Regeln und Kriterien über Sicherheit, Jugendschutz und Spielsuchtbekämpfung im Internet im gleichen Umfang gelten. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission wie für „gewöhnliche“ Casinos auch für Online-Casinos Konzessionen vergeben wird (vgl. BR-News vom 22. April 2009). Ob die Zulassung tatsächlich in Konzessionsform erfolgt, ob die Anzahl der Konzessionen beschränkt wird und welche Bedingungen und Auflagen Online-Casinos erfüllen müssen, wird der Entwurf des Geldspielgesetzes zeigen, der im zweiten Halbjahr 2013 veröffentlicht werden soll.
Ziel des Bundesrates ist es, durch die Zulassung von Online-Geldspielen zu verhindern, dass illegale Online-Spiele angeboten werden, bei denen die Spielsucht-Schutzmassnahmen nicht gelten. Darüber hinaus sollen durch die Zulassung von schweizerischen Spieleanbietern die Einnahmen aus Online-Spielen auch diesen und nicht nur ausländischen Online-Casinos zukommen. Nicht zuletzt will auch der Staat am boomenden Online-Geschäft mitverdienen. Die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe von derzeit jährlich rund 420 Millionen Franken dürften sich mit der Zulassung von Online-Geldspielen noch einmal deutlich erhöhen.
Entwurf und Vernehmlassung im zweiten Halbjahr 2013
Wie bereits erwähnt soll im zweiten Halbjahr 2013 ein erster Entwurf des neuen Geldspielgesetzes vorliegen. Gleichzeitig wird der Bundesrat die Vernehmlassung dazu eröffnen. Sobald der Entwurf veröffentlicht wird, werden wir ausführlicher darüber berichten.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Bundesrats vom 13. Februar 2013
- Informationen der Eidg. Spielbankenkommission zum Thema „Online-Glücksspiele“
- Informationen der Eidg. Spielbankenkommission zum Thema „Illegales Spiel“
- BR-News: „Verbot von Internetglücksspielen im Spielbankenbereich wird gelockert“
- BR-News: „Rechtmässigkeit von staatlichen Monopolen für Online-Sportwetten und Glücksspiele“
- BR-News: „Unzulässige Werbespots für Sportwetten“
Ansprechpartner: Adrian Süess