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5 Fragen und Antworten aus dem Arbeitsrecht (COVID-19 Verordnung 3 und COVID-19 Verordnung besondere Lage)

Im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus stellen sich Fragen zu den arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten. Die COVID-19 Verordnung 2 sah eine explizite Pflicht gegenüber besonders gefährdeten Personen vor. Diese Verordnung wurde jedoch am 19. Juni 2020 mit Beschluss des Bundesrates aufgeteilt und durch die COVID-19 Verordnung 3 und die COVID-19 Verordnung besondere Lage ersetzt…

Bundesgericht: Keine gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Hauptverhandlung via Videokonferenz in Zivilprozessen ohne Zustimmung der Parteien

Im Entscheid 4A_180/2020 vom 6. Juli 2020 befasste sich das Bundesgericht mit der Durchführung einer Hauptverhandlung im Zivilprozess via Videokonferenz und entschied, dass nach geltendem Recht keine gesetzliche Grundlage zur Anordnung einer Hauptverhandlung mittels Videokonferenz besteht, ohne dass die Zustimmung der Parteien vorliegt.
Dieser Beitrag ist auch in Englisch verfügbar.

Hilfestellung zur Ausfüllung des Formulars Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung (Ausserordentliches Formular) infolge der Pandemie COVID-19

Für die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung ist das Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung» (Ausserordentliches Formular) infolge Pandemie COVID-19 (Formular) auszufüllen und der in der Voranmeldung bezeichneten Arbeitslosenkasse einzureichen. Im Kanton Zürich stellt die Arbeitslosenkasse ein elektronisches Formular zur Verfügung. (Stand: 9. Juli 2020)

COVID-19: Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland für Grenzgänger und Wochenaufenthalter

Die Schweiz und Deutschland haben am 11. Juni 2020 eine neue Konsultationsvereinbarung zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 abgeschlossen. Die Konsultationsvereinbarung regelt die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie.


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Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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