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Am 13. April 2022 verabschiedete der Genfer Staatsrat eine Änderung der Ausführungsverordnung zum kantonalen Energiegesetz (REn). Die meisten der neuen Massnahmen traten am 1. September 2022 in Kraft.
Der vorliegende Beitrag knüpft an unsere Veröffentlichung vom 22. Juni 20221 zu diesem Thema an und soll einen kurzen Überblick über die seither eingetretenen neuen Entwicklungen geben. In unserem vorhergehenden Artikel haben wir auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die bei der Umsetzung der oben genannten Verordnung auftreten können, insbesondere im Hinblick auf die erheblichen finanziellen Investitionen, die die zuständige Behörde en betroffenen Eigentümern in ihrem Sanierungsentscheid auferlegen kann.
Angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes und der noch zu geringen Renovierungsrate des Genfer Gebäudebestands hat der Kanton seine Massnahmen erst kürzlich verstärkt. Vor diesem Hintergrund und auf Initiative der Genfer FDP wurde am 5. Februar 2024 zwischen dem Staat und 15 Partnerorganisationen ein als „historisch“ bezeichnetes Abkommen über die energetische Sanierung des Genfer Gebäudebestands unterzeichnet. Das Abkommen gibt einen Subventionsrahmen von CHF 500 Millionen für energetische Verbesserungen (bisher CHF 35 Millionen) frei. Hinzu kommen CHF 50 Millionen für Überbrückungsdarlehen oder staatliche Bürgschaften. Diese Option ist für Eigentümer gedacht, die sich die Kosten solcher Sanierungsarbeiten trotz der Subventionen nicht leisten können2. Diese Subventionen sind zu 70% für private Eigentümer und zu 30% für Gemeinden und selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts bestimmt.
Am 21. März 2024 wurden die Gesetzestexte, die dieses Abkommen formalisieren, im Grossen Rat3 verabschiedet. Somit sind die geforderten Änderungen des Genfer Energiegesetzes4 sowie die allgemeine Änderung des neuen Gesetzes über die Finanzierung von Projekten zur energetischen Sanierung von Gebäuden und über die Eröffnung von Investitionskrediten genehmigt5. Das vom Parlament verabschiedete neue kantonale Energiegesetz übernimmt die Elemente des oben genannten Abkommens, insbesondere die deutliche Erhöhung der öffentlichen Finanzierung. Es trat am 1. Juni 2024 in Kraft.
Zu den weiteren Gesetzesänderungen ist anzumerken, dass das Abkommen eine Mietzinserhöhung oberhalb der Höchstgrenze des Gesetzes über Abriss, Umbau und Renovierung von Wohnhäusern (LDTR) verbietet, wenn die energetischen Sanierungen gemäss dem oben erwähnten Abkommen subventioniert wurden6. Ausserdem wurde den Eigentümern von Villen und kleinen Gebäuden mit weniger als fünf Wärmeabnehmern eine zusätzliche Frist von drei Jahren eingeräumt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, verglichen mit dem ursprünglich vom Staatsrat vorgesehenen Zeitplan für die Renovierung der betreffenden Gebäude7. Die Fristen für andere Immobilientypen bleiben bestehen, ebenso wie der Verweis auf den Wärmeausgabenindex, der 2022 für Diskussionen gesorgt hatte.
Diese neuen Subventionen sind zu begrüssen und werden es den betroffenen Eigentümern ermöglichen, die von ihnen verlangten Sanierungsmassnahmen vorzunehmen. So werden hoffentlich die vom kantonalen Energiegesetz festgelegten Ziele erreicht, nämlich den Grossteil des Genfer Gebäudebestands energetisch zu optimieren und zu sanieren.
1 Johner/Stucki/Tabichet-Castan, Nouveau règlement genevois sur l’énergie : principales modifications, MLL News Portal, 22 Juni 2022 (https://www.mll-news.com/nouveau-reglement-genevois-sur-lenergie-principales-modifications/?lang=fr#:~:text=A%20compter%20du%201er,s)%2C%20%C3%A0%20ses%20frais).
2 Dies kann z.B. bei Rentnern oder bei bis zu 80% hypothekarisch belasteten Immobilien der Fall sein.
3 Medienmitteilung des Département du territoire vom 22. März 2024 (https://www.ge.ch/document/accord-historique-transition-energetique-geneve-dispose-enveloppe-exceptionnelle-500-millions-francs-renovation-son-parc-bati).
4 Gesetzesentwurf 12593.
5 Gesetzesentwurf 13222.
6 Für weitere Einzelheiten zu diesem Thema siehe unseren Artikel Trabichet-Castan/Lewandowski, Energiebezogene Renovierungen: Wie wirken sie sich auf den Mietzins in den Kantonen Genf und Waadt aus?, MLL News Portal, [Juni 2024].
7 Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem vorherigen Beitrag: Johner/Stucki/Tabichet-Castan, Nouveau règlement genevois sur l’énergie : principales modifications, MLL News Portal, 22 Juni 2022.