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Per 1. Oktober 2026 wird das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft gesetzt. Mit dem neuen Erlass werden Unternehmen und andere Rechtsträger zusätzlichen Pflichten unterstellt. Zudem wird ein zentrales Register eingerichtet, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst werden.
Die folgende Beitragsserie widmet sich den wesentlichen Änderungen, die das TJPG mit sich bringt, und zeigt auf, welcher Handlungsbedarf sich für Unternehmen aus den neuen Vorgaben ergibt. Im Mittelpunkt stehen die folgenden fünf Themenbereiche: der Geltungsbereich des Gesetzes (einschliesslich Ausnahmen, etwa für Konzerngesellschaften), die Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen, die verschiedenen Arten der Kontrolle, die neu eingeführten Melde- und Dokumentationspflichten sowohl für die Gesellschaften selbst wie auch für Aktionäre und wirtschaftlich berechtigte Personen sowie die Einsichts- und Kontrollaufgaben von Behörden und Dritten wie Finanzintermediäre.
Nachstehend sind alle Beiträge der Serie zusammengestellt.
- Einführung eines zentralen Transparenzregisters in der Schweiz zur Erfassung wirtschaftlich berechtigter Personen von Gesellschaften und anderen Rechtseinheiten
Am 26. September 2025 hat das Schweizer Parlament das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) verabschiedet.



