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BVGer: Bei einer Geschenksendung ist für die Mehrwertsteuerberechnung der (geschätzte) Marktwert massgebend

Liegt einer Einfuhr in die Schweiz kein entgeltliches Geschäft zugrunde, ist die Zollverwaltung berechtigt, den Marktwert der eingeführten Ware zu schätzen und darauf die Mehrwertsteuer zu erheben. Von dieser Möglichkeit macht die Zollverwaltung insbesondere bei der Einfuhr von kostenlosen Warenmustern, Ersatzlieferungen oder Geschenksendungen Gebrauch. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesver…

BGer: Farbbezeichnung „silber“ für Alu-Bilderrahmen ist zulässig

Vor rund einem halben Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es gegen das Täuschungsverbot des Edelmetallkontrollgesetzes verstösst, wenn ein Aluminium-Bilderrahmen mit der Farbbezeichnung „silber“ verkauft wird. Zwar liess das Gericht im konkreten Fall offen, ob die Farbbezeichnung „silber“ tatsächlich unzulässig ist, erblickte aber in der Verwendung der französisch- bzw. italie…

Geschäftsführer Transportunternehmen Zollschulden

BVGer: Auch der Geschäftsführer eines Transportunternehmens haftet für Zollschulden

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor kurzem einen Fall zu beurteilen, bei welchem die Zollverwaltung vom Geschäftsführer eines mittlerweile konkursiten Transportunternehmens nachträglich Einfuhrabgaben einforderte. Sie erhob nachträglich die Einfuhrabgaben für 20 ausländische Fahrzeuge und 20 Anhänger, die für unzulässige Inlandtransporte (sog. Kabotagefahrten) verwendet wurden. Der Geschäftsfü…

Die Hilfeleistung der Zollverwaltung im Immaterialgüterrecht

Der EU-Rat hat Mitte Januar einen Entwurf einer neuen Verordnung veröffentlicht, welcher Ende Januar auch vom EU-Parlament abgesegnet wurde. Mit der neuen Verordnung soll eine bessere Durchsetzung der Immaterialgüterrechte durch die europäischen Zollbehörden erreicht werden. Neben der geplanten Änderung auf EU-Ebene werden in diesem Beitrag zudem die Grundzüge der Hilfeleistung der Zollverwaltung…

SECO: Neue Informationsplattform zum Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz

Mitte Dezember des vergangenen Jahres hat das SECO eine neue elektronische Plattform aufgeschaltet, welche Importeure dabei unterstützen soll, die relevanten Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz zu finden. Die Plattform listet alle für das Inverkehrbringen massgebenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen und internationalen Abkommen auf und erleichtert dadurch die …


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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